Die Unternehmenskultur bei Reidl ist geprägt von klarer Verantwortung, gegenseitigem Respekt und Vertrauen. Rechtmäßiges Handeln und ethisches Verhalten sind fester Bestandteil unserer Geschäftsaktivitäten und wichtige Voraussetzung für die nachhaltige Sicherung unseres unternehmerischen Erfolgs. Ein Ziel dabei ist es Risiken zu vermeiden, die das Vertrauen von
Kunden, Geschäftspartnern sowie der Öffentlichkeit von Reidl gefährden.
Zur individuellen oder anonymen Meldung möglicher Verstöße steht jedem unser Hinweisgebersystem zur Verfügung:
Sie können uns mit einem Hinweis den Verdacht von Straftaten oder schweren Regelverstößen melden – unter Angabe Ihres Namens oder vollständig anonym. Sie bleiben dabei geschützt. Eine Rückverfolgung zu Ihnen ist nicht möglich, sofern Sie selbst keine Daten angeben, die Rückschlüsse auf Ihre Person zulassen.
Nach Ihrer Meldung wird ein geschützter, mittels Fallnummer zugänglicher, Bereich für Sie eingerichtet. Dies macht es einfacher und sicherer für uns, mit Ihnen zu kommunizieren. Notieren Sie sich diese Fallnummer, um später Zugriff auf Ihren Hinweis zu haben.
Ihr Hinweis wird von der internen Revision bearbeitet. Innerhalb von sieben Tagen nach Eingang des Hinweises erhält die hinweisgebende Person eine Eingangsbestätigung. Die interne Revision nimmt anschließend eine Prüfung des potenziellen Rechts- bzw. Regelverstoßes vor. Solange die Untersuchungsstelle einen Verstoß nicht nachweisen konnte, gilt die Unschuldsvermutung. Innerhalb von spätestens drei Monaten nach der Bestätigung des Eingangs der Meldung wird die hinweisgebende Person über geplante oder bereits ergriffene Maßnahmen informiert.
Achtung: Dieses System darf nicht dazu missbraucht werden, um bewusst falsche oder verleumderische Hinweise zu geben.
Externe Meldestellen
Für Meldungen, die Reidl Gesellschaften mit Sitz in Deutschland betreffen, sieht das deutsche Hinweisgeberschutzgesetz ergänzend die Möglichkeit einer externen Meldung vor. Zu diesem Zweck hat der deutsche Bund beim Bundesamt für Justiz (BfJ) eine externe Meldestelle errichtet. Diese ist sachlich unabhängig und organisatorisch vom übrigen Zuständigkeitsbereich des BfJ getrennt. Sollten Sie eine externe Meldung bevorzugen, bitten wir Sie den nachfolgenden Link zu konsultieren: www.bundesjustizamt.de/DE/MeldestelledesBundes/MeldestelledesBundes_node.html
Mündliche Meldungen
Wir bieten zwar keine unmittelbare Möglichkeit für mündliche Meldungen an, Sie können jedoch den Hinweis in Form einer Audiodatei im Rahmen der Meldung abgeben oder um eine persönliche Zusammenkunft bitten.
Persönliche Zusammenkunft
Im Rahmen der Meldung können Sie alternativ zur digitalen Meldung um eine Zusammenkunft bitten.